ERBENERMITTLUNG - Detektei Grützmacher(R), seit 1898 Berlin Zehlendorf Steglitz


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Zivilrecht

Fallbeispiele

Ein Architekt vermutete Betrugsabsichten seines Auftraggebers, nachdem dieser zu einer vorgenommenen Altbausanierungsplanung die Kündigung des Planungsvertrages wegen anderer Planungsentscheidung seines Auftraggebers erhielt.

Die Detektei Grützmacher wurde mit entsprechender Sachverhaltsaufklärung beauftragt, um etwaige Architektenhonorar-ansprüche rechtlich durchsetzen zu können. Den Ermittlern gelang es auf den Baustellen an die dort für polnische Arbeiter ausliegenden Baupläne zu kommen, welche sich nach entsprechendem Vergleich mit den abfotografierten Bildern, als die unveränderten Bauentwürfe des geschädigten Architekten festellen ließen und damit die Betrugsabsichten des Bauherrn entlarften.


Der Plan des Bauherrn, sich auf Kosten des Architekten Bereichern zu können, konnte durch die erfolgreiche Aufklärungsarbeit der Detektei Grützmacher zu einem Honorar von 500,00 EUR mit einfachsten Mitteln vereitelt werden. (Schaden : 250.000,- EUR)

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