ERBENERMITTLUNG - Detektei Grützmacher(R), seit 1898 Berlin Zehlendorf Steglitz


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Überwachung

Service

. . Personengestützte Überwachungs-maßnahmen dienen vornehmlich der Ausfindigmachung von Örtlichkeiten und Personen, sowie der beweisrechtlichen Dokumentation von bestimmten widerrechtlichen Handlungen oder Personen-aktivitäten, zu Überprüfung von "konkreten Verdachtsmo-menten".

Hierzu erfolgen in "Wahrnehmung berechtigter Interessen", sog. Observationseinsätze durch unsere Sachbearbeiter, die minutiös protokollieren, wer wo wann etwas getan hat. Mittels Video-oder Fotodokumentation werden zu den gerichtsverwertbaren Zeugenschaftlichen Erkenntnissen, Beweise gesichert, um diese gerichtlich für mögl. Schadenersatzansprüche als Rechtsgrundlage o.Ä. zu verwerten.

Gerichtsverwertbare Fakten durch kompetente Sachverhaltsaufklärung, erzielen wir mittels Observationseinsätze in Fällen von:

  • Diebstahl / Untreue / Betrug
  • Geheimnisverrat
  • Lohnfortzahlungsmissbrauch
  • Leistungs- u. Abrechnungsbetrug
  • Versicherungsbetrug


Sowie auch personengestützte- u. technische Überwachungsmaßnahmen zur Aufklärung von:

  • Mitarbeitervergehen
  • Entführung / Bedrohung
  • Betrug / Produkt- u. Markenpiraterie
  • Prozessbetrug / Privatrechtliche Delikte
  • Wirtschaftsstraftaten
  • Unterhalts- u. Familienangelegenheiten etc.


Lassen Sie sich zu einer möglichen Problemstellung unverbindlich beraten, wir zeigen Ihnen Lösungswege und Möglichkeiten auf und liefern Fakten, die Ihnen fehlen !

. . Technische Überwachungsmaßnahmen erfolgen in der Regel als vorbereitung für personengestützte Observationseinsätze, um zeitliche Bewegungsprofile von verdächtigen Personen erstellen zu können, oder aber als präventiver Diebstahlschutz für sensible Objekte.

Zu erwähnen ist hier, eine besondere dem Sachbearbeiter obliegende Verantwortung im Umgang mit Persönlichkeitsrechten tangierende Erhebungen und der Weitergabe von Informationsmaterialien an entsprechende Auftraggeber als dritte Person.

Es bedarf bestimmter rechtlicher Voraus-setzungen, um derartige Überwachungs-maßnahmen in ihrer Verhältnismäßigkeit zu mögl. strafbewährten Handlungen durch Täterschaften zu rechtfertigen.

Wir verfügen sowohl über entsprechendes rechtssicheres Know-how, als auch über fundierte Erfahrungen aus der Praxis, für die Praxis, um gerichts
verwertbare Fakten für unsere Auftraggeber zu schaffen.

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