ERBENERMITTLUNG - Detektei Grützmacher(R), seit 1898 Berlin Zehlendorf Steglitz


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Strafrecht

Fallbeispiele

Der Rechtsanwalt eines wegen mutmaßlichen Umweltvergehens in Untersuchungshaft inhaftierten Bauunternehmers, wandte sich hilfesuchend an die Detektei Grützmacher, um seinen Mandanten, der seine Unschuld beteuerte mittels entlastendem Beweismaterials aus der Haft frei zu bekommen.

Dem betroffenen Mandanten wurde zur Last gelegt, einen mit Kohenwasserstoff (Ölhaltige Substanz) kontaminiertes Erdreich beladenem Lkw innerhalb eines Wasserschutzgebietes vorsätzlich abgekippt zu haben.

Anwohner identifizierten den Firmennamen des beschuldigten Bauunternehmens durch Aufschriften am Lkw, wonach sofort kriminalpolizeiliche Untersuchungen eingeleitet wurden und der Bauunternehmer festgenommen und in Untersuchungshaft verbracht wurde.


Mittels nochmaliger Zeugenbefragungen und Vergleich der Baufahrzeuge mit den zeugenschaftlichen Beschreibungen, gelang es der Detektei Grützmacher den inhaftierten und zu unrecht beschuldigten Bauunternehmer zu entlasten und eine Verwechselung mit einer Namensähnlichkeit durch die zeugen nachzuweisen, was letztlich zur Haftentlassung führte.

Zu den nunmehr detailiert vorliegenden Erkenntnissen der Detektei Grützmacher, gelang es dann der Kriminalpolizei durch fortsetzende Ermittlungen, den tatsächlichen Umweltsünder zu überführen. (Materieller Schaden: 30.000 EUR, imaginärer Reputationsschaden: unbezahlbar)

Anmerkung: Leider dankte der Bauunternehmer dies mit der Nichtbezahlung der Honoraransprüche, die erst im Klageverfahren geltend gemacht werden mussten.

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