ERBENERMITTLUNG - Detektei Grützmacher(R), seit 1898 Berlin Zehlendorf Steglitz


Direkt zum Seiteninhalt

UWG-Nebenstrafrecht

Fallbeispiele

Wettbewerbsspionage mit erheblichen Folgen . .
Ein großes Industrieunternehmen erhielt auf einer Fachmesse einen anonymen Hinweis, dass neu entwickelte Maschinenbauteile, von einem Mitbewerber ausspioniert wurden und zu deutlich günstigeren Marktpreisen weltweit angeboten wurden, was dazu führte, dass zuvor avisierte Kundenaufträge aus dem Ausland kurzfristig storniert wurden und Umsatzausfälle von ca. 30 Mio EUR zur Folge haben sollten.

Die Detektei Grützmacher wurde mit entsprechender Sachverhaltsaufklärung beauftragt und konnte den Straftatbestand besonders schwerer Wirtschaftskriminalität mittels beweisrechtlich dokumentierter "Wettbewerbsspionage" durch ein Mitbewerber-Unternehmen nachweisen, welches einen Mitarbeiter im geschädigten Unternehmen eingeschleust hatte, um Neuentwicklungen auszuspionieren. (Gesamtschaden : 90 Mio EUR)

Im Würgegriff einer Ente . .

Nicht schlecht staunte die Geschäftsleitung eines namhaften Unternehmens, als diese in den Medien Berichte über eine Sektenzugehörigkeit zur Kenntnis nehmen- und feststellten mussten, dass dies ganz offensichtlich ein Aufruf zu einer Reputationsschadenskampagne gegen das Unternehmen bedeuten sollte.

Wer und warum, mit welchen Absichten starete eine derartige Kapagne gegen das Unternehmen. Um diese Fragen klären zu können, wandte sich die Geschäftsleitung an die Detektei Grützmacher; nicht zuletzt auch, weil ein dadurch ausgelöster Verbraucherboykott zu befürchten sein musste.

Nach umfangreichen Nachforschungen auf breiter Medienebene, gelang es der Detektei Grützmacher, ein Mitbewerbeunternehmen als Verursacher dieser Rufschädigung zu lokalisieren. Dieser Mitbewerber versprach sich ganz offensichtlich davon den Gewinn von zusätzlichen Marktanteilen im hart umstrittenen Wettbewerbskampf und verursachte damit einen Umsatzeinbruch von fast 20 % bei dem betroffenen Unternehmen; ganz zu schweigen von den nicht unerheblichen Kosten, die das betroffene Unternehmen aufwenden musste, um Medienberichten zu dieser Rufmordkampagne mit einstweiligen Verfügungen zu stoppen. Der Verursacher hatte sich danach mit Schadenersatzklagen in Millionengrößenordnung auseinanderzusetzen. (Schaden: 12 Mio EUR)

Homepage | Service | Referenzen | Fallbeispiele | Interessantes | Kontakt / Impressum | Site Map


(C) 2010 Detektei Grützmacher(R), seit 1898 Berlin | info@detektei-gruetzmacher-berlin.de

Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü