ERBENERMITTLUNG - Detektei Grützmacher(R), seit 1898 Berlin Zehlendorf Steglitz


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Baurecht

Fallbeispiele

Unser Klient kaufte in gutem Glauben ein Baugrundstück für den Bau eines Einfamilienhauses, welches sich nach Erwerb als mit erheblichen Bodenbelastungen darstellte und von der Baubehörde Berlin, zu einer vollständigen Bodensanierung verpflichtet wurde. Die hierfür eingeholten Kostenprognosen überstiegen jedoch den Wert des eigentlichen Bauvorhabens und verteuerte das Gesamtbauvorhaben um das Dreifache der zur Verfügung stehenden Mittel des Klienten.

Es gelang der Detektei Grützmacher nach umfänglichen Ermittlungen, den Nachweis zu erbringen, dass der Grundstücksverkäufer Kenntnis von der Bodenbelastung hatte und diesen Mangel am Kaufgegenstand bei der Veräußerung vorsätzlich verschwieg, so dass sich betrügerische Absichten aus dem Geschäft ableiten ließen, was zu einer Rückabwicklung des Kaufvertrages führte. (Schaden : 400.000,- EUR)

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